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28. April 2017


09.05.2017, 15.00 – 19.30 UHR // ASUE-FACHTAGUNG IN BOCHUM:
EINSATZSPEKTRUM VON GASWÄRMEPUMPEN UND GASKÄLTEMASCHINEN

Gaswärmepumpen und -kältemaschinen haben ihre Einsatzmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Einerseits vermögen sie Umweltenergie zur Wärmeerzeugung einzubinden, andererseits können sie Kälte für Industrieanwendung und Klimatisierung wirtschaftlich erzeugen. Zudem ergeben sich laufend neue Einsatzgebiete, die auf der ASUE-Fachtagung vorgestellt werden.

Es werden Beispiele aus der Praxis des Einsatzes von Gaswärmepumpen / Gaskältemaschinen im gewerblichen Bereich vorgestellt; aus aktuellen Konzepten für die Nahwärmeversorgung wird die Anwendung von Gaswärmepumpen vorgestellt – meist in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk.

Ein weiteres Einsatzfeld von Gaswärmepumpen sind Einrichtungen zur Wirkungsgraderhöhung bestehender Heizungsanlagen. Dies ist vor allem für ältere Gebäude interessant. Zudem können sie die Effizienz von Blockheizkraftwerken erhöhen und zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen.

Die ASUE-Fachtagung richtet sich in erster Linie an Architekten, Ingenieure, Energieberater, Installateure aus dem Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Stadtwerke und Gewerbeinhaber, die an einer effizienten und klimaschonenden Energieversorgung interessiert sind.

ZUR VERANSTALTUNG

NEUE BROSCHÜRE:
DAS KWK-GESETZ 2017 ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DER KRAFT-WÄRMEKOPPLUNG

Eine neue Fassung des KWK-Gesetzes wurde zunächst am 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt, stand aber noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die EUKommission. Aufgrund von beihilferechtlichen Bedenken der Kommission wurde in Verhandlungen eine Änderung dieser Fassung des Gesetzes in einigen Punkten vereinbart. Das Gesetz liegt nun als KWK-Gesetz 2017 vor und ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Gegenüber dem KWK-Gesetz 2012 ergeben sich einige wichtige Neuerungen für die Förderung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Gefördert wird z. B. künftig grundsätzlich nur noch KWK-Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, mit einigen Ausnahmen, z. B. kleine KWK-Anlagen bis 100 kWel. Auch die Höhe und Dauer der Förderung haben sich geändert und die Pflicht zur Direktvermarktung wurde eingeführt. Für Anlagen zwischen 1 und 50 MWel werden die Zuschlagszahlungen künftig in Ausschreibungen ermittelt.

In der vorliegenden Broschüre werden die grundlegenden Regelungen des KWKGesetzes, die Fördersystematik und Förderkriterien sowie die Verfahrensabläufe zusammenfassend dargestellt und erläutert. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des neuen Gesetzes im Vergleich zur Fassung von 2012 werden in mit „NEU“ markierten Textfeldern hervorgehoben. Die Broschüre richtet sich an Planer und Betreiber von KWK-Anlagen, Contractoren, Investoren und Entscheider und Interessierte in Industrie, Politik und Öffentlichkeit, die an Energieeffizienz interessiert sind. (DIN A4, 40 Seiten)

ZUR BROSCHÜRE

ASUE, B.KWK, VFW, BHKW-FORUM UND BUND DER ENERGIEVERBRAUCHER UNTERBREITEN ERGÄNZENDE VORSCHLÄGE ZUM REFERENTENENTWURF ZUM MIETERSTROMGESETZ

Die ASUE hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem B.KWK, dem VfW, BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) kritisch geäußert.

In der gemeinsamen Stellungnahme der ASUE, des VfW, BHKW-Forums, B.KWK und Bund der Energieverbraucher wird der Entwurf als „halbherzig“ bezeichnet. Die Verbände richten sich entschieden gegen die elementare Änderung des Summenzählermodells. Zudem sollen keine unnötigen Unklarheiten und Einengungen des Begriffs „Mieterstrom“ geschaffen werden. Die Verbände kritisieren die sehr engen Vorgaben für Mieterstrom. Kritisch wird ebenfalls angemerkt, dass ein Mieterstrommodell derzeit nicht auf KWK-Anlagen ausgeweitet wird, obwohl beim Einsatz von Biomethan in häuslichen KWK-Anlagen ebenfalls mit erneuerbaren Energien Wärme und Strom zugleich erzeugt würden.

ZUR VOLLSTÄNDIGEN STELLUNGNAHME

POWER-TO-GAS UND BRENNSTOFFZELLE IN EINEM GERÄT

Das Unternehmen Home Power Solutions aus Berlin hat auf der ISH in Frankfurt die erste Anlage präsentiert, die für den Betrieb in einem Wohnhaus einen Elektrolyseur, eine Brennstoffzelle, Batterien, Leistungselektronik und Energiemanager in einem Gerät vereinigt. Dieses lässt sich mit einem Wasserstoffspeicher kombinieren, der inner- oder außerhalb des Hauses die im Sommer erzeugte Energie – in der Regel aus Fotovoltaikanlagen – im Winter zur Strom- und Wärmeversorgung einspeichern kann.

Das Gerät mit dem Namen Picea ist ausgelegt auf eine autonome Versorgung eines Hauses unter der maximalen Ausnutzung erneuerbarer Energien. Das System arbeitet mit einer Niedertemperatur-Brennstoffzelle (PEM) und einem Elektrolyseur, die übereinander in einem Stahlgehäuse auf drei Quadratmetern Platz finden. Das System wird daher in einzelnen Komponenten im Keller montiert. Ein besonderes Augenmerk wurde auf das optimale Zusammenspiel der einzelnen Komponenten gelegt, welches auf die charakteristischen Betriebsweisen von Brennstoffzelle, Elektrolyseur und Batterien durch einen Energiemanager abgestimmt wird.

Die Leistung der Brennstoffzelle wird mit 1,2 kWel bei einem elektrischen Wirkungsgrad von 55 % angegeben. Der Elektrolyseur kann 2,5 kWel aufnehmen und in Wasserstoff umwandeln, der anschließend auf 300 bar komprimiert und eingelagert wird. Der Batteriespeicher hat eine Kapazität von 25 kWhel, der Wasserstoffspeicher kann 1.000 kWh einspeichern. Letzterer kann modular erweitert werden. Ein in das System integrierter Wärmespeicher ist auf 45 kWhth ausgelegt.

Die Anlage ist für den Einbau in ein Einfamilienhaus konzipiert, die Einsparung an CO2 soll zwischen 2.350 und 3.500 kg/a liegen. Der Preis steht noch nicht fest, könnte sich aber im mittleren fünfstelligen Bereich bewegen. Über die vorhandene elektrische Netzstruktur wäre dieser heimische Energiespeicher ebenfalls in einen virtuellen Stromspeicher und zu einem Schwarmkraftwerk zu integrieren.

Informationen lassen sich auf der Homepage der Home Power Solutions GmbH unter http://www.homepowersolutions.de/ einsehen.

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