09.05.2017, 15.00 – 19.30 UHR // ASUE-FACHTAGUNG IN BOCHUM: EINSATZSPEKTRUM VON GASWÄRMEPUMPEN UND GASKÄLTEMASCHINEN
Gaswärmepumpen und -kältemaschinen haben ihre Einsatzmöglichkeiten noch nicht
ausgeschöpft. Einerseits vermögen sie Umweltenergie zur Wärmeerzeugung
einzubinden, andererseits können sie Kälte für Industrieanwendung und Klimatisierung
wirtschaftlich erzeugen. Zudem ergeben sich laufend neue Einsatzgebiete, die auf der
ASUE-Fachtagung vorgestellt werden.
Es werden Beispiele aus der Praxis des Einsatzes von Gaswärmepumpen /
Gaskältemaschinen im gewerblichen Bereich vorgestellt; aus aktuellen Konzepten für
die Nahwärmeversorgung wird die Anwendung von Gaswärmepumpen vorgestellt –
meist in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk.
Ein weiteres Einsatzfeld von Gaswärmepumpen sind Einrichtungen zur
Wirkungsgraderhöhung bestehender Heizungsanlagen. Dies ist vor allem für ältere
Gebäude interessant. Zudem können sie die Effizienz von Blockheizkraftwerken
erhöhen und zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen.
Die ASUE-Fachtagung richtet sich in erster Linie an Architekten, Ingenieure,
Energieberater, Installateure aus dem Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
Stadtwerke und Gewerbeinhaber, die an einer effizienten und klimaschonenden
Energieversorgung interessiert sind.
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NEUE BROSCHÜRE: DAS KWK-GESETZ 2017 ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DER KRAFT-WÄRMEKOPPLUNG
Eine neue Fassung des KWK-Gesetzes wurde zunächst am 1. Januar 2016 in Kraft
gesetzt, stand aber noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die EUKommission.
Aufgrund von beihilferechtlichen Bedenken der Kommission wurde in
Verhandlungen eine Änderung dieser Fassung des Gesetzes in einigen Punkten
vereinbart. Das Gesetz liegt nun als KWK-Gesetz 2017 vor und ist am 1. Januar 2017 in
Kraft getreten. Gegenüber dem KWK-Gesetz 2012 ergeben sich einige wichtige
Neuerungen für die Förderung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Gefördert
wird z. B. künftig grundsätzlich nur noch KWK-Strom, der in das öffentliche Stromnetz
eingespeist wird, mit einigen Ausnahmen, z. B. kleine KWK-Anlagen bis 100 kWel. Auch
die Höhe und Dauer der Förderung haben sich geändert und die Pflicht zur
Direktvermarktung wurde eingeführt. Für Anlagen zwischen 1 und 50 MWel werden
die Zuschlagszahlungen künftig in Ausschreibungen ermittelt.
In der vorliegenden Broschüre werden die grundlegenden Regelungen des KWKGesetzes,
die Fördersystematik und Förderkriterien sowie die Verfahrensabläufe
zusammenfassend dargestellt und erläutert. Die wesentlichen Änderungen und
Ergänzungen des neuen Gesetzes im Vergleich zur Fassung von 2012 werden in mit
„NEU“ markierten Textfeldern hervorgehoben. Die Broschüre richtet sich an Planer
und Betreiber von KWK-Anlagen, Contractoren, Investoren und Entscheider und
Interessierte in Industrie, Politik und Öffentlichkeit, die an Energieeffizienz interessiert
sind. (DIN A4, 40 Seiten)
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ASUE, B.KWK, VFW, BHKW-FORUM UND BUND DER ENERGIEVERBRAUCHER UNTERBREITEN ERGÄNZENDE VORSCHLÄGE ZUM REFERENTENENTWURF ZUM MIETERSTROMGESETZ
Die ASUE hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem B.KWK, dem VfW,
BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher zum Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) kritisch geäußert.
In der gemeinsamen Stellungnahme der ASUE, des VfW, BHKW-Forums, B.KWK und
Bund der Energieverbraucher wird der Entwurf als „halbherzig“ bezeichnet. Die
Verbände richten sich entschieden gegen die elementare Änderung des
Summenzählermodells. Zudem sollen keine unnötigen Unklarheiten und Einengungen
des Begriffs „Mieterstrom“ geschaffen werden. Die Verbände kritisieren die sehr
engen Vorgaben für Mieterstrom. Kritisch wird ebenfalls angemerkt, dass ein
Mieterstrommodell derzeit nicht auf KWK-Anlagen ausgeweitet wird, obwohl beim
Einsatz von Biomethan in häuslichen KWK-Anlagen ebenfalls mit erneuerbaren
Energien Wärme und Strom zugleich erzeugt würden.
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POWER-TO-GAS UND BRENNSTOFFZELLE IN EINEM GERÄT
Das Unternehmen Home Power Solutions aus Berlin hat auf der ISH in Frankfurt die
erste Anlage präsentiert, die für den Betrieb in einem Wohnhaus einen Elektrolyseur,
eine Brennstoffzelle, Batterien, Leistungselektronik und Energiemanager in einem
Gerät vereinigt. Dieses lässt sich mit einem Wasserstoffspeicher kombinieren, der
inner- oder außerhalb des Hauses die im Sommer erzeugte Energie – in der Regel aus
Fotovoltaikanlagen – im Winter zur Strom- und Wärmeversorgung einspeichern kann.
Das Gerät mit dem Namen Picea ist ausgelegt auf eine autonome Versorgung eines
Hauses unter der maximalen Ausnutzung erneuerbarer Energien. Das System arbeitet
mit einer Niedertemperatur-Brennstoffzelle (PEM) und einem Elektrolyseur, die
übereinander in einem Stahlgehäuse auf drei Quadratmetern Platz finden. Das System
wird daher in einzelnen Komponenten im Keller montiert. Ein besonderes Augenmerk
wurde auf das optimale Zusammenspiel der einzelnen Komponenten gelegt, welches
auf die charakteristischen Betriebsweisen von Brennstoffzelle, Elektrolyseur und
Batterien durch einen Energiemanager abgestimmt wird.
Die Leistung der Brennstoffzelle wird mit 1,2 kWel bei einem elektrischen
Wirkungsgrad von 55 % angegeben. Der Elektrolyseur kann 2,5 kWel aufnehmen und
in Wasserstoff umwandeln, der anschließend auf 300 bar komprimiert und
eingelagert wird. Der Batteriespeicher hat eine Kapazität von 25 kWhel, der
Wasserstoffspeicher kann 1.000 kWh einspeichern. Letzterer kann modular erweitert
werden. Ein in das System integrierter Wärmespeicher ist auf 45 kWhth ausgelegt.
Die Anlage ist für den Einbau in ein Einfamilienhaus konzipiert, die Einsparung an CO2
soll zwischen 2.350 und 3.500 kg/a liegen. Der Preis steht noch nicht fest, könnte sich
aber im mittleren fünfstelligen Bereich bewegen. Über die vorhandene elektrische
Netzstruktur wäre dieser heimische Energiespeicher ebenfalls in einen virtuellen
Stromspeicher und zu einem Schwarmkraftwerk zu integrieren.
Informationen lassen sich auf der Homepage der Home Power Solutions GmbH unter http://www.homepowersolutions.de/ einsehen.
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