ASUE INFORMIERT:
HEIZENERGIE UND KOSTEN SPAREN IN DER KALTEN JAHRESZEIT!
Zu Beginn der kalten Jahreszeit sollten Hausbesitzer nochmal ihr Interesse auf ihre
Heizanlage richten. Bei den ersten tiefen Temperaturen wird die Heizung mehr als in
der Übergangszeit gefordert. Hierbei ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
Ist die Heizung richtig entlüftet?
Verfügt die Heizung noch über einen ausreichenden Wasserdruck?
Kann sich Schimmel in unbeheizten Räumen bilden?
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ASUE INFORMIERT:
DEUTSCHLANDS ERSTE QUARTIERSVERSORGUNG MIT BRENNSTOFFZELLEN
In Langweid am Lech, nördlich von Augsburg, entsteht Deutschlands erstes
Neubaugebiet, das vollständig mit Brennstoffzellenheizungen
versorgt wird. Nachdem
die Verkaufszahlen von Brennstoffzellen seit der Einführung des attraktiven
KfW-Förderprogramms (433 – Energieeffzient Bauen und Sanieren – Zuschuss
Brennstoffzelle) in den letzten zwei Jahren stark gestiegen sind, stellt dieses
innovative Projekt einmal mehr unter Beweis, dass die Brennstoffzellentechnologie im
Heizungsmarkt angekommen ist.
Die Brennstoffzellenheizungen übernehmen die gesamte Wärmeversorgung der 95
neugebauten Einfamilienhäuser. Auch die vier Mehrfamilienhäuser werden mit
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) über BHKW und ein Wärmenetz versorgt. Der erste
Bauabschnitt wurde kürzlich fertiggestellt, die ersten Einfamilienhäuser wurden
bezogen und die Brennstoffzellen sind bereits im Betrieb. Jedes Haus verfügt über
eine eigene Brennstoffzelle zur Wärme- und Stromversorgung, so dass alle Bewohner
von den günstigen Betriebskosten und den Einsparungen durch die eigenständige
Stromerzeugung profitieren können.
Zum Einsatz kommen Brennstoffzellen…
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ASUE INFORMIERT:
PORTAL ZUM MARKTSTAMMDATENREGISTER STARTET AM 31.01.2019
2019 Der Termin für die Eröffnung des Webportals war bis vor kurzem für
den 4. Dezember 2018 vorgesehen, nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA)
eine weitere Verschiebung angekündigt.
Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Registrierungen nach der
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) über dieses Portal erfolgen.
Das MaStR-Webportal ist über www.marktstammdatenregister.de
erreichbar.
Betreiber neuer KWK-Anlagen sind verpflichtet – unter Nutzung der von
der BNetzA im Internet bereitgestellten Formulare (Anmeldung der
Anlagen) – ihre KWK-Anlage mit der jeweiligen elektrischen Leistung
sowie Angaben zum Betreiber bis spätestens einen Monat nach
Inbetriebnahme einzutragen. Andernfalls wird dies durch Verminderung
oder Aussetzen der Förderung geahndet.
Weitere Informationen inklusive eines ausführlichen FAQ bietet die
Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen
_Institutionen/MaStR/MaStR_node.html
Die Rechtsgrundlagen der MaStRV können Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/index.html
einsehen.
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ASUE INFORMIERT:
ELEKTROLYSE: NEUER ANSATZ FÜR POWER-TO-GAS
Das Berliner StartUp Graforce Hydro GmbH hat seinen neuen
Plasma-Elektrolyseur am 17.10.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. In
einem oszillierenden Plasma werden Wasser und weitere Stoffe gespalten,
so dass Wasserstoff austritt. Der neue Elektrolyseur hat einen
elektrischen Wirkungsgrad von ca. 75 % und kann dabei sogar in Abwasser
enthaltene organische Verbindungen als Wasserstoffquelle für
Power-to-Gas-Anlagen nutzen.
In der am Technologie- und Life-Science-Standort Adlershof installierten
Pilotanlage wird Wasser mit einem neuen, plasmabasierten Verfahren
gespalten und der produzierte Wasserstoff zum Betrieb eines
firmeneigenen Erdgasfahrzeugs mit 30 % H2-Beimischung genutzt. Mit der
Pilotanlage werden die Eigenschaften der patentierten Technologie im
Feldeinsatz untersucht, um die weitere Skalierung des Verfahrens
vorzubereiten.
Kern des neuartigen Elektrolyseurs ist ...
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VERANSTALTUNGSHINWEIS:
12. KWK-IMPULSTAGUNG AM 06.12.2018 IN BINGEN
Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein. Die
Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK) stellt eine
wichtige Säule auf dem Weg dorthin dar, spart sie doch gegenüber der getrennten
Erzeugung von Strom und Wärme erhebliche Mengen CO2 ein. Trotzdem ist klar, dass
auch die KWK – bisher weitgehend mit fossilen Energieträgern betrieben – bis 2050
nahezu CO2-frei sein muss. Möglich wird dies durch den Einsatz von erneuerbaren
Gasen, die vor allem aus
Power-to-Gas-Anlagen
gewonnen werden, die überschüssigen erneuerbaren Strom umwandeln. So kann die KWK
flexibel und effizient die Residuallast abdecken und so für Versorgungssicherheit
sorgen. Dies wird insbesondere wichtig, wenn Kohlekraftwerke sukzessive abgeschaltet
werden.
Es wird also deutlich, dass sich die Rolle der KWK und damit die Einsatzbedingungen
und Betriebsweisen deutlich verändern. Die jährlichen Vollbenutzungsstunden der
KWK-Anlagen werden sich verringern, die Kombination der KWK mit anderen Technologien
und verschiedenen Speicheroptionen wird wichtiger, börsenpreisorientierte Fahrweise
in den Vordergrund treten. Diese und weitere interessante Aspekte rund um die KWK
von morgen werden auf der 12. KWK-Impulstagung der Transferstelle Bingen
(TSB) am 06.12.2018 thematisiert.
Programm:
- Hocheffiziente Versorgungssicherheit durch Kraft-Wärme-Kopplung
- Aktuelle rechtliche und politische Rahmenbedingungen für KWK und deren
Auswirkungen auf die Umsetzung
- Ergebnisse und Vorschläge der aktuellen KWKG-Evaluierung
- Diskussion: Braucht die KWK ein Gesetz?
- Hybridspeicher – Kraftwerk, Gasturbine und Batterie
- Fahrplanoptimierte Betriebsweise von KWK-Anlagen
- Wie fit ist Ihre KWK-Anlage wirklich? Optimierungsansätze bei bestehenden
KWK-Anlagen
- Neue Emissionsanforderungen für BHKW in Deutschland
- Integrierte Quartiersversorgung
- Kombinierte Energieversorgung mit KWK und ADsorptionskältemaschinen
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KWK BETREFFENDE GESETZE FIT FÜR DIE ZUKUNFT MACHEN
Gleich zu zwei Entwürfen hat die ASUE gemeinsam mit weiteren Verbänden im Oktober
bzw. Anfang November Stellung genommen.
- Entwurf Energiesammelgesetz: Das Energiesammelgesetz enthält das lange
als sog.
100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG. Mit dem
Gesetz wird u. a. die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung
für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche
geführt hatte (ASUE berichtete), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt,
was von der ASUE begrüßt wird. Zusammen mit den Verbänden B.KWK, DENEFF und VfW
werden allerdings einige Regelungen im Detail kritisch gesehen. Dazu zählen z.
B.:
- Wegfall der EEG-Vergünstigung für KWK-Anlagen zwischen 1 MWel
und 10 MWel
- Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen
KWK-Anlagen
- Fehlende Möglichkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung
- Niedriger Grenzwert bei der Ausnahme vom Kumulierungsverbot bei 20
kWel statt 50 kWel
- Mangelnde Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit
Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem
Eigenverbrauch von Kraftwerken
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KWK-Evaluierungsbericht: Für die Novellierung des KWK-Gesetzes spätestens
ab dem
Jahr 2022 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium ein Evaluierungsbericht zum
Status quo der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die
beteiligten Gutachter (u. a. Prognos, Fraunhofer IFAM und Öko-Institut) haben
dem Ministerium einen ersten Entwurf übermittelt, der nun von den betreffenden
Verbänden kommentiert wird. Nach Fertigstellung des Evaluierungsberichts soll
dieser die Grundlage für Änderungen am KWK-Gesetz bilden. Die ASUE nimmt
zusammen mit den Verbänden B.KWK und VfW ausführlich Stellung. Folgende Punkte
werden u. a. thematisiert:
- Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung: Beim Vergleich der
CO2-Emissionen von KWK-Anlagen und elektrischen Wärmepumpen sollte nicht
der Treibhausgasemissionsfaktor des durchschnittlichen Strommixes
angesetzt werden, da die Strommengen v. a. im Winter benötigt werden.
Hier wäre als Vergleich zu einem Verdrängungsstrommix der KWK ein
Bereitstellungsstrommix von Wärmepumpen-Strom anzusetzen.
- Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen darf nicht mit „best
case“-Annahmen durchgeführt werden, die zu praxisfernen Projektrenditen
führen.
- Aufnahme von Flexibilität und Systemintegration als Sekundärziele bei
Fortschreibung des KWK-Gesetzes: Sollten entsprechende Regelungen in das
Gesetz aufgenommen werden, sollten dann auch die dazugehörigen
Änderungen im Förderkonzept und in der Regulierung vorgenommen werden.
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