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16. November 2018

ASUE INFORMIERT:
HEIZENERGIE UND KOSTEN SPAREN IN DER KALTEN JAHRESZEIT!

Zu Beginn der kalten Jahreszeit sollten Hausbesitzer nochmal ihr Interesse auf ihre Heizanlage richten. Bei den ersten tiefen Temperaturen wird die Heizung mehr als in der Übergangszeit gefordert. Hierbei ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

Ist die Heizung richtig entlüftet?
Verfügt die Heizung noch über einen ausreichenden Wasserdruck?
Kann sich Schimmel in unbeheizten Räumen bilden?


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ASUE INFORMIERT:
DEUTSCHLANDS ERSTE QUARTIERSVERSORGUNG MIT BRENNSTOFFZELLEN

In Langweid am Lech, nördlich von Augsburg, entsteht Deutschlands erstes Neubaugebiet, das vollständig mit Brennstoffzellenheizungen versorgt wird. Nachdem die Verkaufszahlen von Brennstoffzellen seit der Einführung des attraktiven KfW-Förderprogramms (433 – Energieeffzient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle) in den letzten zwei Jahren stark gestiegen sind, stellt dieses innovative Projekt einmal mehr unter Beweis, dass die Brennstoffzellentechnologie im Heizungsmarkt angekommen ist.

Die Brennstoffzellenheizungen übernehmen die gesamte Wärmeversorgung der 95 neugebauten Einfamilienhäuser. Auch die vier Mehrfamilienhäuser werden mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) über BHKW und ein Wärmenetz versorgt. Der erste Bauabschnitt wurde kürzlich fertiggestellt, die ersten Einfamilienhäuser wurden bezogen und die Brennstoffzellen sind bereits im Betrieb. Jedes Haus verfügt über eine eigene Brennstoffzelle zur Wärme- und Stromversorgung, so dass alle Bewohner von den günstigen Betriebskosten und den Einsparungen durch die eigenständige Stromerzeugung profitieren können.

Zum Einsatz kommen Brennstoffzellen…


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ASUE INFORMIERT:
PORTAL ZUM MARKTSTAMMDATENREGISTER STARTET AM 31.01.2019

2019 Der Termin für die Eröffnung des Webportals war bis vor kurzem für den 4. Dezember 2018 vorgesehen, nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine weitere Verschiebung angekündigt.

Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Registrierungen nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) über dieses Portal erfolgen. Das MaStR-Webportal ist über www.marktstammdatenregister.de erreichbar. Betreiber neuer KWK-Anlagen sind verpflichtet – unter Nutzung der von der BNetzA im Internet bereitgestellten Formulare (Anmeldung der Anlagen) – ihre KWK-Anlage mit der jeweiligen elektrischen Leistung sowie Angaben zum Betreiber bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme einzutragen. Andernfalls wird dies durch Verminderung oder Aussetzen der Förderung geahndet.

Weitere Informationen inklusive eines ausführlichen FAQ bietet die Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen _Institutionen/MaStR/MaStR_node.html

Die Rechtsgrundlagen der MaStRV können Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/index.html einsehen.


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ASUE INFORMIERT:
ELEKTROLYSE: NEUER ANSATZ FÜR POWER-TO-GAS

Das Berliner StartUp Graforce Hydro GmbH hat seinen neuen Plasma-Elektrolyseur am 17.10.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem oszillierenden Plasma werden Wasser und weitere Stoffe gespalten, so dass Wasserstoff austritt. Der neue Elektrolyseur hat einen elektrischen Wirkungsgrad von ca. 75 % und kann dabei sogar in Abwasser enthaltene organische Verbindungen als Wasserstoffquelle für Power-to-Gas-Anlagen nutzen.

In der am Technologie- und Life-Science-Standort Adlershof installierten Pilotanlage wird Wasser mit einem neuen, plasmabasierten Verfahren gespalten und der produzierte Wasserstoff zum Betrieb eines firmeneigenen Erdgasfahrzeugs mit 30 % H2-Beimischung genutzt. Mit der Pilotanlage werden die Eigenschaften der patentierten Technologie im Feldeinsatz untersucht, um die weitere Skalierung des Verfahrens vorzubereiten.

Kern des neuartigen Elektrolyseurs ist ...


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VERANSTALTUNGSHINWEIS:
12. KWK-IMPULSTAGUNG AM 06.12.2018 IN BINGEN

Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stellt eine wichtige Säule auf dem Weg dorthin dar, spart sie doch gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme erhebliche Mengen CO2 ein. Trotzdem ist klar, dass auch die KWK – bisher weitgehend mit fossilen Energieträgern betrieben – bis 2050 nahezu CO2-frei sein muss. Möglich wird dies durch den Einsatz von erneuerbaren Gasen, die vor allem aus Power-to-Gas-Anlagen gewonnen werden, die überschüssigen erneuerbaren Strom umwandeln. So kann die KWK flexibel und effizient die Residuallast abdecken und so für Versorgungssicherheit sorgen. Dies wird insbesondere wichtig, wenn Kohlekraftwerke sukzessive abgeschaltet werden.

Es wird also deutlich, dass sich die Rolle der KWK und damit die Einsatzbedingungen und Betriebsweisen deutlich verändern. Die jährlichen Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlagen werden sich verringern, die Kombination der KWK mit anderen Technologien und verschiedenen Speicheroptionen wird wichtiger, börsenpreisorientierte Fahrweise in den Vordergrund treten. Diese und weitere interessante Aspekte rund um die KWK von morgen werden auf der 12. KWK-Impulstagung der Transferstelle Bingen (TSB) am 06.12.2018 thematisiert.

Programm:
  • Hocheffiziente Versorgungssicherheit durch Kraft-Wärme-Kopplung
  • Aktuelle rechtliche und politische Rahmenbedingungen für KWK und deren Auswirkungen auf die Umsetzung
  • Ergebnisse und Vorschläge der aktuellen KWKG-Evaluierung
  • Diskussion: Braucht die KWK ein Gesetz?
  • Hybridspeicher – Kraftwerk, Gasturbine und Batterie
  • Fahrplanoptimierte Betriebsweise von KWK-Anlagen
  • Wie fit ist Ihre KWK-Anlage wirklich? Optimierungsansätze bei bestehenden KWK-Anlagen
  • Neue Emissionsanforderungen für BHKW in Deutschland
  • Integrierte Quartiersversorgung
  • Kombinierte Energieversorgung mit KWK und ADsorptionskältemaschinen

Zur Veranstaltung

KWK BETREFFENDE GESETZE FIT FÜR DIE ZUKUNFT MACHEN

Gleich zu zwei Entwürfen hat die ASUE gemeinsam mit weiteren Verbänden im Oktober bzw. Anfang November Stellung genommen.

  1. Entwurf Energiesammelgesetz: Das Energiesammelgesetz enthält das lange als sog. 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG. Mit dem Gesetz wird u. a. die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (ASUE berichtete), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt, was von der ASUE begrüßt wird. Zusammen mit den Verbänden B.KWK, DENEFF und VfW werden allerdings einige Regelungen im Detail kritisch gesehen. Dazu zählen z. B.:

    • Wegfall der EEG-Vergünstigung für KWK-Anlagen zwischen 1 MWel und 10 MWel
    • Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen
    • Fehlende Möglichkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung
    • Niedriger Grenzwert bei der Ausnahme vom Kumulierungsverbot bei 20 kWel statt 50 kWel
    • Mangelnde Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken

Zur Stellungsnahme
  1. KWK-Evaluierungsbericht: Für die Novellierung des KWK-Gesetzes spätestens ab dem Jahr 2022 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium ein Evaluierungsbericht zum Status quo der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die beteiligten Gutachter (u. a. Prognos, Fraunhofer IFAM und Öko-Institut) haben dem Ministerium einen ersten Entwurf übermittelt, der nun von den betreffenden Verbänden kommentiert wird. Nach Fertigstellung des Evaluierungsberichts soll dieser die Grundlage für Änderungen am KWK-Gesetz bilden. Die ASUE nimmt zusammen mit den Verbänden B.KWK und VfW ausführlich Stellung. Folgende Punkte werden u. a. thematisiert:

    • Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung: Beim Vergleich der CO2-Emissionen von KWK-Anlagen und elektrischen Wärmepumpen sollte nicht der Treibhausgasemissionsfaktor des durchschnittlichen Strommixes angesetzt werden, da die Strommengen v. a. im Winter benötigt werden. Hier wäre als Vergleich zu einem Verdrängungsstrommix der KWK ein Bereitstellungsstrommix von Wärmepumpen-Strom anzusetzen.
    • Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen darf nicht mit „best case“-Annahmen durchgeführt werden, die zu praxisfernen Projektrenditen führen.
    • Aufnahme von Flexibilität und Systemintegration als Sekundärziele bei Fortschreibung des KWK-Gesetzes: Sollten entsprechende Regelungen in das Gesetz aufgenommen werden, sollten dann auch die dazugehörigen Änderungen im Förderkonzept und in der Regulierung vorgenommen werden.

Zur Stellungsnahme


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